Das biometrische Passbild
Seit Anfang November 2010 ist es in Deutschland Pflicht, für alle Ausweisdokumente ein biometrisches Passbild zu nutzen. Diese Richtlinien werden nach §4 des Passgesetzes durch das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt vorgegeben und sollen eine automatisierte Analyse der Passfotos ermöglichen. Der Grundstein dafür wurde am 1. November 2005 durch die Umstellung auf den biometrischen bzw. elektronischen Reisepass, kurz ePass, geschaffen. Dieser ist seither mit einem RFID-Chip versehen, auf den biometrische Daten wie das Passbild und seit 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert werden.
Biometrische Passfotos können weiterhin selbst gemacht und mit dem Passfoto-Generator erstellt werden, in Fotokabinen geschossen oder bei einem professionellen Fotografen erstellt werden. Bei allen drei Möglichkeiten müssen jedoch die internationalen Vorgaben der Biometrietauglichkeit erfüllt werden, welche verschiedene Kategorien wie Format, den Hintergrund und den Gesichtsausdruck umfassen. Diese werden bei der Antragstellung für einen Personalausweis oder Reisepass mit verschiedenen Hilfsmitteln wie der offiziellen Foto-Mustertafel, der Passbild-Schablone und einer speziellen Software überprüft. Was aber muss bei einem solchen biometrischen Passbild beachtet werden und wodurch unterscheidet sich dieses von anderen Passbildern?
Die Voraussetzungen für ein biometrisches Passbild im Überblick
- Biometrische Passbilder haben die Größe 3,5 x 4,5 cm
- Die Gesichtshöhe muss ca. 70 – 80 % einnehmen
- Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
- Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
- Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
- Der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein
- Die Augen müssen geöffnet sein, mit Blickrichtung in die Kamera
- Neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund sind Pflicht
- Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt
- Für Kinder und Babys gelten Sonderregelungen
Es gibt also viele Bedingungen an die Biometrietauglichkeit eines Passbildes, die es einzuhalten gilt, um ein Foto als anerkanntes Passbild nutzen zu können. Worauf es dabei ins Detail ankommt, wird im Folgenden vorgestellt. Es werden die einzelnen Bestandteile der Vorgaben anhand der Fotomustertafel des Bundesministerium des Innern beschrieben und die zu vermeidenden Fehler vorgestellt.
Format
Ein gültiges biometrisches Passfoto sollte eine Größe von 3,5 x 4,5 cm haben. Um die Gesichtszüge ideal erkennen zu können, müssen neben dem Gesicht auch noch Teile der Frisur und des Oberkörpers zu sehen sein. Dazu muss das Gesicht etwa 70 bis 80 Prozent des Bildes einnehmen und von der Kinnspitze bis zur Kopfhöhe abgebildet werden, darf aber keinesfalls abgeschnitten sein. Die Frisur wird bei dieser Gesichtshöhe nicht berücksichtigt, gültig ist das obere Kopfende ohne Frisur. Somit kommt man auf eine Kopfhöhe zwischen 3,2 bis 3,6 cm, kleine Differenzen nach oben oder unten sind erlaubt. Das Gesicht muss zentriert positioniert sein.
Schärfe & Kontrast
Um ein Passbild biometrietauglich zu gestalten, darf es nicht unscharf aufgenommen sein und es muss einen genügenden Kontrast aufweisen, um Gesichtszüge gut erkennen und vom Hintergrund abgrenzen zu können. Um letzteres zu gewährleisten, ist ebenfalls darauf zu achten, dass das Bild nicht überbelichtet wird, und dadurch an Kontrast verliert.
Ausleuchtung
Wie bei der Vermeidung einer angesprochenen Überbelichtung, sollte der Fotograf ebenso obacht bei der Wahl der richtigen Beleuchtung geben. Das Gesicht muss vollständig ausgeleuchtet sein, ein zu dunkles Foto verhindert die Möglichkeit zur automatischen Verarbeitung. Schatten oder Reflexionen im Gesicht sind ebenso auf biometrischen Passbildern zu vermeiden wie rote Augen. Letzteres verhindert eine Erkennung der Irismuster der Augen, welche neben Fingerabdruck und Passbild ebenfalls zu den von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zur Nutzung im ePass vorgeschlagenen Biometrieformen gehört.
Hintergrund
Ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Bildes ist der entsprechende Hintergrund. Dieser sollte recht neutral gehalten werden, aber dennoch einen guten Kontrast zu den Haaren und dem Gesicht bilden. Bei blonden bzw. hellen Haaren empfiehlt sich ein mittel- bis dunkelgrauer Hintergrund daher recht gut, bei dunklen Haaren wiederum kann auch ein hellgrauer Hintergrund verwendet werden. Es dürfen ebensowenig ein Muster oder ein Hintergrund ohne Kontrast verwendet werden wie ein Schatten der Person auf dem Hintergrund entstehen. Auch weitere Personen oder Gegenstände im Hintergrund führen zu einem Wegfall der Biometrietauglichkeit.
Fotoqualität
Auch die Fotoqualität eines biometrischen Passfotos ist von entscheidender Bedeutung. Bestenfalls sollte dieses auf hochwertigem Fotopapier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi gedruckt werden. Knicke und Verunreinigungen sind genauso bei biometrischen Passfotos zu vermeiden wie ein in der Grafik dargestellter Farbstich oder eine grobe Pixelstruktur durch eine zu niedrige Auflösung. Eine Besonderheit ist, dass das Foto sowohl in Schwarz-Weiß als auch in Farbe erstellt werden darf.
Kopfposition & Gesichtsausdruck
Der meist kritisierte Bestandteil biometrischer Passbilder ist die Pflicht zum neutralen Gesichtsausdruck und das Verbot zu lächeln. Neben diesem grotesk erscheinenden, aber für die Biometrietauglichkeit essentiell wichtigen Bestandteil, ist darauf zu achten, dass die Person gerade in die Kamera blickt und dabei den Mund geschlossen hält. Ein geneigter Kopf oder gar ein Blick zur Seite sind bei einem biometrischen Passfoto nicht erlaubt.
Augen & Blickrichtung
Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken, wobei die Augen deutlich zu erkennen sein müssen. Dies bedeutet, dass die Augen natürlich nicht geschlossen sein dürfen und auch nicht von Haaren bedeckt sein sollten. Auch ein Blick zur Seite sollte vermieden werden.
Brillenträger
Etwas schwierig gestaltet sich ein biometrisches Passbild häufig bei Brillenträgern. Hier muss der Fotograf besonders darauf achten, dass die Augen gut zu erkennen sind – Reflexionen sind unbedingt zu vermeiden. Sonnenbrillen oder auch getönte Gläser sind natürlich nicht erlaubt. Auch beim Gestell ist Vorsicht geboten, denn auffällige Brillengestelle können schnell die Augen abdecken.
Kopfbedeckung
Grundsätzlich ist der Kopf ohne jegliche Art der Kopfbedeckung abzulichten – einzige Ausnahme stellen religiöse Gründe oder aber vereinzelt einige Krankheiten dar. Allerdings darf auch bei diesen Personen das Gesicht durch einen Schleier nicht ganz verdeckt sein, vielmehr muss dieses von der Stirn bis hin zum Kinn gut zu erkennen sein.
Kinder
Einen Sonderfall nehmen Kinder und Säuglinge ein. Da diese einen sehr viel kleineren Kopf als Erwachsene haben, sind hier andere Abmessungen erlaubt. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr gilt die Vorgabe, dass die Gesichtshöhe 50 – 80 % des Passbildes betragen sollte. Das entspricht unter Vernachlässigung der Frisur vom Kinn bis zum Kopfende 2,2 bis 3,6 cm. Tatsächlich werden die Fotos von Kindern erst dann abgelehnt, wenn sie eine Gesichtshöhe von 1,7 cm unterschreiten bzw. eine Gesichtshöhe von 4 cm überschreiten.
Babys
Bei Babys und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich und es gelten neben den oben genannten besonderen Ausnahmen für Kinder zusätzlich weitere Vereinfachungen. Hier sind Abweichungen beim Gesichtsausdruck, bei der Kopfhaltung (Frontalaufnahme ist weiterhin Pflicht) und der Zentrierung des Kopfes auf dem Bildausschnitt möglich. Auch die Augen sowie die Blickrichtung sind bei Kleinkindern nicht ganz so strengen Vorschriften unterworfen.