Obwohl Babys und Kleinkinder sehr schnell wachsen und sich bei ihnen auch nochmal die Augenfarbe ändern kann, ist es dennoch durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass auch von ihnen biometrische Passbilder angefertigt werden. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei Erwachsenen, jedoch mit einigen Ausnahmen. Die Passbildgröße muss ebenfalls 3,5 x 4,5 cm betragen, es muss ein scharf geschossenes Foto vor einem gut ausgeleuchteten, neutralen Hintergund mit genügend Kontrast verwendet werden.
Das Baby darf auf dem Foto weder lachen noch lächeln und muss den Mund geschlossen halten (d.h. natürlich auch, dass ein Schnuller hier tabu ist). Es darf nicht weinen, es muss die Augen geöffnet haben und ganz gerade in die Kamera schauen. Außerdem dürfen keine weiteren Gegenstände oder Personen im Bild zu sehen sein.
Vereinfachungen bei biometrischen Passbildern für Babys
Bei Kleinkindern sind Abweichungen im Bezug auf die Abmessungen des Motivs auf dem Foto erlaubt. So darf bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr das Gesicht 50 – 80 Prozent des Passbildes einnehmen, was vom Kinn bis zur Kopfoberkante einer Größe von 2,2 bis 3,6 cm beträgt. Bei Erwachsenen beträgt die Größe des Gesichts 70 bis 80 Prozent. Wenn Sie die biometrischen Passbilder selber machen wollen, hilft hier die Passbildschablone für Kindern im Alter zwischen 6 und 9 Jahren.
Bei Babys bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen die sonst geforderten Anforderungen an die Biometrietauglichkeit von Passbildern nicht vollständig erfüllt werden, hier gelten Vereinfachungen und Ausnahmen. Diese betreffen Abweichungen bei der Kopfhaltung, beim Gesichtsausdruck, bei der Zentrierung des Kopfes im Bildausschnitt und bei der Blickrichtung. Die besten Aufnahmen erhält man, wenn das Baby auf einer gräulichen bzw. hellen Decke liegt und die Fotos von oben geschossen werden.
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