Um den Anforderungen an die Biometrietauglichkeit zu entsprechen und um als ein biometrisches Passbild für offizielle Ausweisdokumente akzeptiert zu werden, hat der Gesetzgeber eine einheitliche Größe von 3,5 x 4,5 cm für Passfotos vorgeschrieben. Dabei muss das Bild ohne Rand aufgenommen werden und die Gesichtshöhe muss von der Kinnlinie bis zur Kopfoberkante ca. 70 bis 80 Prozent des Bildes betragen und darf nicht abgeschnitten werden.
Neben dem Gesicht müssen Teile der Frisur, des Oberkörpers und des Hintergrundes sichtbar sein, um eine automatische Identifikation zu ermöglichen. Die optimale Gesichtshöhe beträgt demnach mindestens 3,2 cm und maximal 3,6 cm, kleinere Abweichungen nach oben oder unten werden toleriert. Dabei müssen Augen und Nase genau nach den Vorgaben auf dem Passbild positioniert werden. Auf untenstehendem Bild markiert der dunkelgraue Bereich den minimalen und maximalen Augenbereich und die genaue Position der Nasenspitze. Die rechte Passbildvorlage zeigt die angesprochenen Vorgaben zur Gesichtshöhe und die genaue Position der Kinnlinie.
Die vorgeschlagene optimale Auflösung eines Passbilds von 600 dpi (dots per inch, auf deutsch Bildpunkte pro Zoll) entspricht einer digitalen Größe von 827 x 1063 Pixel, bei einer Auflösung von 300 dpi sind es 413 x 531 Pixel. Eine Übersicht der Passfoto-Größen und Auflösungen in Pixeln finden Sie unter www.passbildgroesse.de.
Die vier untenstehenden Portraits zeigen die offiziellen Vorgaben zur Größe und Position des Gesichts auf biometrischen Passbildern, wobei die ersten drei Bilder fehlerhafte Aufnahmen zeigen und das letzte ein ordnungsgemäßes biometrisches Passbild. Das erste Bild zeigt eine zu große Aufnahme des Gesichts, auf dem zweiten ist die Gesichtshöhe zu gering dargestellt und das dritte Bild zeigt eine fehlerhafte Zentrierung des Gesichts. Das vierte Bild hingegen zeigt die korrekte Darstellung des Gesichts.
Kommentare sind deaktiviert.