Biometrische Passbilder sind grundsätzlich ohne Kopfbedeckung wie Kopftücher, Hüte oder Mützen aufzunehmen. Auch eine komplette Verschleierung des Gesichts z.B. durch eine Burka aus religiösen Gründen ist nicht erlaubt. Das Gesicht darf nicht verdeckt sein und es dürfen keine Schatten in das Gesicht fallen, die eine eindeutige Identifikation der portraitierten Person erschweren.
Bei dem Verbot von Kopfbedeckungen auf biometrischen Passbildern gibt es jedoch auch Ausnahmen. Ausschließlich aus religiösen Gründen sind Kopfbedeckungen ausnahmsweise zugelassen, aber auch hier gelten strenge Vorschriften. Das Gesicht darf durch das Kopftuch oder den Schleier nicht verdeckt sein und muss, wie auf Bild vier dargestellt ist, vom Kinn bis zur Stirn erkennbar sein.
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