Am 20. März 2012 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern eine Pressemitteilung und teilte über Veränderungen bei Kindereinträgen im Reisepass der Eltern mit. Diese Kindereinträge wurden ab dem 26. Juni 2012 durch veränderte europäische Vorgaben und der daraus resultierenden Änderung am deutschen Passrecht unwirksam. Für den Passinhaber, also die Eltern, bleibt das Ausweisdokument jedoch weiterhin wirksam, eine Streichung des Kindereintrages ist nicht nötig.
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Quelle: www.bmi.bund.de
Das hat zur Folge, dass jedes Kind ab dem Säuglingsalter ein eigenes Ausweisdokument für Reisen ins Ausland benötigt und hierfür demnach auch ein eigenes biometrisches Passbild vom Baby oder Kind erstellt werden muss. Hier gelten fast die gleichen Vorschriften und Voraussetzungen an die Biometrietauglichkeit bei Passfotos in Reisepässen wie für Erwachsene. Welche es genau sind, kann in diesem Artikel über biometrische Passbilder von Babys nachgelesen werden.
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