Um der Biometrietauglichkeit zu genügen, gibt es viele Voraussetzungen an ein Passfoto. So muss beispielsweise die Gesichtshöhe ca. 75 Prozent des Bildes einnehmen und ein einfarbiger, gräulicher Hintergrund verwendet werden. Diese in ihren Eigenschaften immer gleich bleibenden Bestandteile eine biometrischen Passfotos sind notwendig, damit eine internationale, computergestützte Auswertung der Passbilder möglich ist.
Einige der internationalen Anforderungen werden jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gelockert, da nicht jeder Mensch die Voraussetzungen an die Biometrietauglichkeit der Passbilder erfüllen kann oder aus verschiedenen Gründen nicht möchte. Folgende Ausnahmen ermöglichen dennoch eine positive Prüfung des Passfotos, trotz eines fehlender biometrischer Eigenschaften:
- Verschiedenste medizinische Gründe, die nicht von vorübergehender Natur sind
- Ausnahmen durch eine ungewöhnlichen Anatomie des Kopfes
- Ausnahmen durch dauerhafte Folgen eines Unfalls
- Bei Augenerkrankungen ist das Tragen einer Brille mit getönten Gläsern erlaubt
- Aus religiösen Gründen sind Kopfbedeckungen ausnahmsweise erlaubt
- Für Babys bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Biometrietauglichkeit erforderlich
Beim Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen wird vorausgesetzt, dass das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn zu erkennen ist und die Kopfbedeckung z.B. ein Kopftuch keinen Schatten wirft. Bei biometrischen Passbildern von Babys ist zwar keine Biometrietauglichkeit erforderlich, es gelten aber dennoch die grundsätzlichen Regeln an ein biometrisches Foto. Die Ausnahme hier liegen bei den Vorgaben beim Gesichtsausdruck, bei der Kopfhaltung, der Zentrierung des Kopfes auf dem Bildausschnitt und der Blickrichtung der Kleinkinder.
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